Berichtsgrundlagen
Ein zentrales Element der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) sind einheitliche europäische Berichtsstandards, die Unternehmen verpflichtet, umfassend über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten.
Die „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) werden als delegierte Rechtsakte durch die Europäische Kommission verabschiedet und damit in geltendes Recht überführt.
Die wesentlichen Elemente dazu sind in nachfolgender Übersicht dargestellt.
Quelle: Umweltberichterstattung – Berichtsstandards, Umweltbundesamt, 21.01.2025
ÜBERGREIFENDE STANDARDS („CROSS-CUTTING“)
ESRS 1
ESRS 2
UMWELT
ESRS E1
ESRS E2
ESRS E3
ESRS E4
ESRS E5
SOZIALES
ESRS S1
ESRS S2
ESRS S3
ESRS S4
GOVERNANCE
ESRS G1
Dieser Bericht folgt dem aktuellen Berichtstandard der ESRS mit Berücksichtigung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) und der Science Based Targets Initiative. Der vorliegende Bericht umfasst die Nachhaltigkeitskennzahlen des Unternehmens STOPA Anlagenbau GmbH.
Als Startschuss für die Definition unserer Klimaschutzmaßnahmen wurde das Jahr 2024 als Basisjahr bestimmt. Wir haben uns herausfordernde Ziele definiert, die wir durch geeignete Maßnahmen umzusetzen wollen.
Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht wurde durch verantwortliche Mitarbeiter nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage von Analysen, Messungen und Informationen aus den jeweiligen Abteilungen unter Berücksichtigung von Informationen von Mitarbeitervertretungen erstellt. Eine Überprüfung der Berichtsinhalte erfolgte durch regelmäßige Workshops durch das Nachhaltigkeitsteam. Die Geschäftsführung ist für Offenlegung der hier dargestellten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung verantwortlich.
Bei der Berichtserstellung wurde wegen der besseren Lesbarkeit häufig die männliche Form verwendet, es sind natürlich auch die weibliche und die diverse Form miteingeschlossen.
Bei Rückmeldungen und Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht besuchen sie unsere Homepage und nehmen Kontakt mit uns auf.